Dienstleistungen für Sicherheit und Gefahrgut/Gefahrstoff

Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Erstellung von EG-Sicherheitsdatenblättern nach Reach-Verordnung


Sicherheitsdatenblätter

für Stoffe und Gemische

Grundlage

Artikel 31 und Anhang 2 der Reach-Verordnung

Allgemeine Informationen :

Gern bieten wir Ihnen die Erstellung von gesetzeskonformen Sicherheitsdatenblättern gemäß REACH-Verordnung und weiteren Rechtsgebieten (UN-GHS, CLP) an.
Eine externe Lösung ist vielfach die bessere Alternative. Sie ermöglicht ein höheres Maß an Flexibilität und Servicequalität bei reduzierten Fixkosten.

Weitere Informationen :

Wir erstellen für Sie die Sicherheitsdatenblätter durch unseren Gefahrgutbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten.

Sonstiges :

Abrechnung nach Stückzahlen oder monatliche Rechnungsstellung im Abonnement.

Hinweise :

Sicherheitsdatenblätter dürfen nur von fachkundigen Personen erstellt werden. Verantwortlich für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität des Sicherheitsdatenblatts ist der Lieferant des Produkts. 









Bitte beachten Sie:
Dieses Angebot richtet sich nicht an Privatpersonen!



Technische Informationen zu Erstellung von Sicherheitsdatenblättern als PDF>>







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